Bewertung von Immobilien

Im vielfältigen Immobilienmarkt sind wohnwirtschaftliche und gewerbliche Immobilien/Liegenschaften selten direkt mit einer Anderen vergleichbar. Ein Umstand, der es erschwert, den Wert einer Immobilie mit hinreichender Sicherheit einzuschätzen.

Deshalb ist es u.a. beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, bei der Einwertung versicherungstechnischer oder steuerlicher Belange oder bei sonstigen in Zusammenhang mit der Immobilie betreffenden Gegebenheiten notwendig, eine objektive und gewissenhafte Einschätzung durch einen Fachmann unter Berücksichtigung aller positiven sowie auch negativen Grundstücks- und Objekteigenschaften zu erhalten, welche ggf. Auswirkungen auf die mit branchen- und marktüblichen Unsicherheiten behaftete Vermögensdisposition bei Immobilien haben können.

Wer kann eine Wertermittlung benötigen?
  • Kreditinstitute, Finanzierungsgesellschaften
  • Gewerbebetriebe
  • Kirchliche Einrichtungen / Gesundheitswesen / Sozialbereich
  • Verwaltung / Verbände / öffentliche Hand / Gerichte
  • Versicherungen
  • Private
  • etc.
Warum benötigt man eine Wertermittlung?
  • Finanzierung
  • Schenkung
  • Kauf oder Verkauf
  • Erbschaft oder Erbauseinandersetzungen
  • Scheidung
  • Steuerliche Belange
  • Überprüfung der Versicherungswerte
  • Generationenwechsel
  • Jegliche Art von Vermögensauseinendersetzungen
  • Betriebsaufgabe, Betriebsentnahme, Betriebsübertragungen
  • Zwangsversteigerungen
Was bewerte ich?
  • Mietobjekte aller Art (Wohnen/Gewerbe)
  • Groß- und kleinflächige Gewerbeimmobilien
  • Fabrikgebäude und Industrieanlagen
  • Bürogebäude
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Krankenhäuser / Gesundheitszentren
  • Messehallen, Eissporthallen
  • Gaststätten
  • Hotels und Altenpflegeeinrichtungen
  • Kühlhäuser und Müllanlagen
  • Einkaufszentren
  • Sonderimmobilien
  • Biodieselanlagen
  • etc.
Welche Gutachten werden erstellt?
  • Verkehrs-/ Marktwertgutachten in Form von
    • Werteinschätzungen (kurz)
    • Kurzgutachten
    • Langgutachten
  • Beleihungswertgutachten
  • Gutachterliche Stellungnahmen

Zur groben Werteinschätzung einer Immobilie bei einer Kaufpreisüberprüfung oder bei einer Objektkaufberatung genügt oft eine Immobilien-Werteinschätzung für einen ersten Überblick. Es ist nicht immer notwendig ein umfangreiches Wertgutachten erstellen zu lassen.

Als Sachverständige für die Immobilienbewertung können wir auf ein großes Maß an Erfahrung sowie umfangreiche Sachkenntnisse zurückgreifen und Sie somit umfassend beraten.